Anmeldung für einen Garten
Im Schnitt gibt es ungefähr 50 Bewerber für einen Garten. Diese Bewerber werden in einer Liste geführt und diese Liste wird nach dem „first-in, first-out“ Prinzip abgearbeitet.
Wenn Sie sich um einen Garten bewerben wollen, besuchen Sie uns an einem unserer Sprechtage im Vereinsbüro in der Kleingartenanlage Mauth. Das Übermitteln des Anmeldeformulars per Email oder per Post ist nicht ausreichend. Ein persönliches Gespräch mit Ihnen ist uns wichtig!
Mit der Anmeldung als Bewerber einer Kleingartenparzelle in den Kleingartenanlagen des Welser Kleingärtner Vereins kann kein Anspruch auf Unterverpachtung / Verpachtung einer Kleingartenparzelle abgeleitet werden und ist von der rechtswirksamen Aufnahme als Vereinsmitglied abhängig.
Voraussetzungen
Für die Pachtung/Unterverpachtung eines Kleingartens des Welser Kleingärtner Vereins ist als erster Schritt die Aufnahme als Bewerber erforderlich.
Voraussetzungen dafür sind:
– die Anmeldung für einen Garten
– ein ordentlicher Wohnsitz in Wels
– weder Sie als Bewerber noch Ihr Ehegatte / eingetragener Partner dürfen in OÖ Pächter oder Eigentümer eines Kleingartens sein
– sowie die jährliche Bezahlung eines Bewerberbeitrages in Höhe von derzeit EUR 29,00
Kosten
Bei der Übernahme eines Kleingartens entstehen einmalige Kosten für den Aufwendungsersatz (Gartenhütte, Außenanlagen, Kulturen und allenfalls Inventar) sowie für eventuelle Schätzkosten, Einschreibbeitrag, Investitionsbeitrag, Förderungsbeitrag Landesverband und die Rechtsgeschäftsgebühr.
Die jährlichen Kosten für Pacht, Mitgliedsbeitrag, Erhaltungsbeitrag, Wasser, WC, Strom liegen zwischen EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 – je nach Größe der Parzelle, Ausstattung mit WC (in der Gartenhütte oder Gemeinschafts-WC) und dem Stromverbrauch.
Wartezeit
Die Wartezeit auf einen Kleingarten ist leider nicht vorhersehbar. Diese hängt aber vor allem davon ab, wie viele gewünschte Kleingartenanlagen Sie angeben. Je mehr Kleingartenanlagen Sie angeben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bald zu einer Kleingartenbesichtigung eingeladen werden. Überlegen Sie sich bitte gut, welche Kleingartenanlagen Sie als Wunschanlagen angeben. Ein Garten in der Nähe Ihrer Wohnung ist sicher von Vorteil!
Die Wartezeit hängt aber auch vom Betrag ab, den Sie bereit sind, für den Aufwendungsersatz
(= Ablöse für Gartenhütte, Außenanlagen und Kulturen) bei Übernahme einer Parzelle auszulegen. Je hochpreisiger eine zu vergebende Gartenparzelle samt Baulichkeiten ist, umso weniger Bewerber gibt es dafür.
Statuten und Gartenordnung
Bitte beachten Sie auch die auf unserer Homepage ersichtlichen Statuten samt Gartenordnung.
Download
Bewerberinformation, (Übersicht Kleingartenanlagen, Kostenübersicht, Information und Berechnungsbeispiel)